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Ihr Schmutzwasser-Grundstücksanschluss


Die Abwasserleitungen, die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage, gehören zu den wichtigsten Ver- und Entsorgungsleitungen eines Gebäudes auf einem Grundstück. Die Grundstücksentwässerungsanlagen werden vom Grundstückseigentümer nach den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach den Bestimmungen unserer Satzung über die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung auf eigene Kosten hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert und betrieben.


Antragstellung

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung ist eine Genehmigung durch den Verband notwendig. Hierzu ist eine Antragstellung beim TAV „Bourtanger Moor“ durch den (zukünftigen) Grundstückseigentümer zwingend erforderlich.

Bitte schicken Sie uns dazu vorab einen Plan, aus dem die Lage des Grundstückes ersichtlich ist, das an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden soll. Anschließend werden wir Ihnen die erforderlichen „Antragsunterlagen Schmutzwasserbeseitigung“ schnellstmöglich zusenden.   

Am einfachsten und schnellsten können Sie uns diesen Plan gleich hier online einreichen

zum Online-Formular "Anforderung Antragsunterlagen"


oder mit dem Formular "Anforderung Antragsunterlagen Schmutzwasserbeseitigung" zusenden: 


Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst rechtzeitig, um Terminschwierigkeiten zu vermeiden.


Formulare / Infos


Noch Fragen? (FAQs)

Was kostet der Anschluss an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung?

Für die Herstellung seiner öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung erhebt der TAV „Bourtanger Moor“ Beiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile (sogenannte Baukostenbeiträge). Der Beitragspflicht unterliegen bereits Grundstücke, die an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen werden können, d.h. über einen Grundstücksanschluss verfügen. Eine Bebauung des Grundstücks ist hierfür nicht maßgeblich.

Die Baukostenbeiträge werden jeweils nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Bei dessen Ermittlung werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Vollgeschoss 25 % der Grundstücksfläche angesetzt. Der Beitragssatz beträgt je m² anzusetzender Fläche 1,40 Euro.

Zusätzlich zum Baukostenbeitrag sind die Aufwendungen für die Herstellung sowie die Veränderung des Grundstücksanschlusses in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen.

Die Höhe einer Kostenerstattung des Schmutzwasser-Grundstücksanschlusses ist insbesondere von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Anschlusslängen abhängig. Eine Kostenschätzung erhalten Sie zeitnah nach Bearbeitung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen.

Was muss ich bauseits beachten und einhalten?

Informationen und Hinweise zum Anschluss erhalten Sie in folgenden Infoblättern:

Infoblatt: Hinweise "Freigefälleanschluss":  „Freigefälle“ ist die herkömmliche Anschlussart in unserem Entsorgungsgebiet. Hier fließt das Schmutzwasser von der Grundstücksentwässerungsanlage im freien Gefälle zum naheliegenden Schmutzwasserkanal.

Inforblatt: Hinweise "Druckentwässerungsanschluss":  Wo es Probleme mit dem natürliche Gefälle gibt, besteht evtl. die Möglichkeit der Anschlussart „Druckentwässerung“. Über eine Druckentwässerung wird das Schmutzwasser über ein Kleinpumpwerk in die nächstliegende Freigefälleleitung eingeleitet. 

Wann darf ich die Grundstücksentwässerungsanlage an den Grundstücksanschluss anschließen?

Nach Genehmigung der Antragsunterlagen durch den TAV „Bourtanger Moor“ schließt der Grundstückseigentümer oder sein Beauftragter die Grundstücksentwässerungsanlage an den Grundstücksanschluss an.

Wann darf ich die Grundstücksentwässerungsanlage in Betrieb nehmen?

Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach erfolgter Abnahme durch den TAV „Bourtanger Moor“ in Betrieb genommen werden.


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